Start in die Promotion
Vor Beginn der Arbeiten an der Promotion:
Wichtige Hinweise für Promotionsstudierende!
Liebe Promotionsstudierende,
mit Ihrer erfolgten Einschreibung im Studentensekretariat der Universität Rostock sind Sie nun Promotionsstudent / Promotionsstudentin an der Universität Rostock – Herzlich willkommen!
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Die Einschreibung als Promotionsstudent/Promotionsstudentin ist nicht gleichbedeutend mit der Zulassung zur Promotion an der Fakultät.
In jedem Falle ist ein Antrag auf Zulassung bei der Fakultät notwendig. Unter Umständen kann die Zulassung zur Promotion an die Erfüllung von Auflagen geknüpft sein (z.B. bei Fachhochschulabsolventen oder bei einer Abweichung des Faches, in dem der Hochschulabschluss erworben wurde vom Promotionsfach). Bei ausländischen Abschlüssen erfolgt eine Prüfung auf Äquivalenz der Studienleistungen bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn.
Für die Zulassung zur Promotion an der PHF müssen folgende Unterlagen im Dekanat der PHF eingereicht werden:
- Antrag auf Zulassung zur Promotion als PromovendIn
- Kopien des Abiturzeugnisses und des Hochschulabschlusses (bzw. Bescheinigung über äquivalente Leistungen).
Bitte informieren Sie sich umgehend anhand der für Sie gültigen Promotionsordnung und fragen Sie diesbezüglich Ihren Betreuer bzw. die zuständigen MitarbeiterInnen im Dekanat.
Weitere Hinweise zur Promotion an der Universität (allgemein) finden Sie unter folgendem Link: https://www.uni-rostock.de/forschung/nachwuchsfoerderung/karrierewege/promotion/wege-zur-promotion/
Ansprechpartnerin im Dekanat ist
Antje Hamann(R. 9021)
August-Bebel-Str. 28
18055 Rostock
Tel. +49 (0) 381-498 2605
Mail: antje.hamannuni-rostockde
Der Promotionsausschuss, der i.d.R. am ersten Mittwoch im Monat tagt, überprüft, ob die formalen Voraussetzungen für die Promotion an der PHF erfüllt sind. Anschließend bekommt der/die AntragstellerIn einen schriftlichen Bescheid und wird, im positiven Fall, als PromovendIn der PHF registriert.
Vorsitzende des Promotionsausschusses der Philosophischen Fakultät
Frau Prof. Dr. Tamara Riehle
Prodekanin für Forschung
August-Bebel-Str. 28, Zimmer 9021
Tel.: +49 (0)381 498-2605
Fax: +49 (0)381 498-2699
e-mail: prodekan.phfuni-rostockde
Sachbearbeiterin Studiendekan & Prodekanin
Antje Hamann
August-Bebel-Str. 28, 9. Etage, Zimmer: 9021
Tel: +49 (0)381 498-2605
Fax: +49 (0)381 498 2599
e-mail: antje.hamannuni-rostockde
Sprechzeiten: Mo. - Do.: 9.00 -12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Promotionsförderung
Hinweise zur Qualitätssicherung der Promotion und zu den Ansprüchen an gute wissenschaftliche Praxis
- Denkschrift der DFG "Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" (1998):
http://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/download/empfehlung_wiss_praxis_1310.pdf - Positionspapier des Wissenschaftsrats "Anforderungen an die Qualitätssicherung der Promotion" (2011):
http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/1704-11.pdf - Versicherung (Erklärung gemäß § 7 Absatz 2 Buchstaben a der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität Rostock) (vom 15.März 2013):
Erklärung über die selbstständige Abfassung der Dissertation