FAQ zum Praktikum
Im Praktikum erwerben Sie wertvolle Praxiserfahrungen außerhalb des Studiums. Diese helfen Ihnen bei der Entscheidung, ob Sie sich vorstellen können, in dem Praktikumsbereich später zu arbeiten und macht sich gut im Lebenslauf bei späteren Bewerbungen im jeweiligen Berufsfeld. Sie erwerben Kontakte in die Arbeitswelt, die Ihnen beim Jobeinstieg helfen können und lernen den beruflichen Umgang mit Kolleg*innen und Kund*innen. Sie erhalten außerdem die Möglichkeit, im Studium erworbenes (theoretisches) Wissen anzuwenden.
Das Pflichtpraktikum dauert 6 Wochen oder 240 Stunden.
Absolvieren Sie das Praktikum in 6 Wochen am Stück, so gelten die regulären Wochen-arbeitszeiten des Betriebs. Sollten die regulären Wochenarbeitszeiten im Unternehmen 38 Stunden umfassen und nicht 40, so wird das Praktikum trotzdem anerkannt. Urlaub kann während der Zeit nicht genommen werden. Falls mehr als drei Tage aufgrund von Krankheit oder persönlichen Gründen entfallen, müssen diese entsprechend nachgeholt werden (s. Praktikumsordnung §3, Absatz 4, in der Praktikumsordnung BA-MA).
Sie können das Praktikum auch in Teilzeit absolvieren, zum Beispiel an ein bis zwei Tagen pro Woche. In diesem Fall müssen Sie insgesamt mindestens 240 Arbeitsstunden nachweisen.
Ein Praktikum im Fach Kommunikationswissenschaft muss in einem Tätigkeitsfeld mit Bezug zur Kommunikations- und Medienwissenschaft stattfinden. Wir erkennen alle Praktika an, die Sie in den Bereichen der Öffentlichkeitsarbeit, Unternehmenskommunikation, Organisationskommunikation, Kommunikationstraining und -beratung, PR, (Social Media-) Marketing, Werbung, Marktforschung oder im Journalismus abgeleistet haben. Eine Übersicht über Unternehmen bei denen wir ein Praktikum akzeptieren, finden Sie auf der Homepage unter dem Reiter Praktikum und dort unter „Berufe IN und MIT Medien“ sowie „Praktikumsplätze“. Sollten Sie Ihren gewünschten Betrieb dort nicht finden und sich unsicher sein, ob er in die oben genannten Bereiche fällt oder sonstige Fragen haben (Umgang mit Festanstellungen, Arbeiten im Remote Office, etc.) können Sie mit der Praktikumsbeaufragten Rücksprache halten, um eine mögliche Anerkennung zu erfragen.
Sie können die Unterlagen einmal pro Semester einreichen. Nachdem Sie das Praktikum im Prüfungsanmeldezeitraum angemeldet haben wird Ihnen eine Einreichungsfrist mitgeteilt, die üblicherweise 6 Wochen nach Semesterende liegt. Es ist sinnvoll, wenn Sie die Anmeldung erst vornehmen, nachdem Sie sich sicher sind, dass Sie das Praktikum in dem jeweiligen Semester abschließen werden. Auch eine Anmeldung in einem späteren Semester ist unproblematisch. Nach Ende des Semesters haben Sie 6 Wochen Bearbeitungszeit. Bitte sehen Sie davon ab, Ihre Praktikumsberichte oder andere Unterlagen vor der Anmeldung Ihrer Prüfung einzureichen. Ihre Unterlagen werden üblicherweise auch erst nach Ende der Einreichungsfrist gesichtet.
Das Praktikum dient der Berufs- oder Forschungsorientierung über die Sie einen besseren Überblick haben, nachdem Sie das Studium begonnen haben. Zudem sind Sie für das Absolvieren des Fachpraktikums ein Semester von Lehrveranstaltungen im Bereich der Kommunikations- und Medienwissenschaft freigestellt. Daher erkennen wir alle Praktika in einem Tätigkeitsfeld mit Bezug zur Kommunikations- und Medienwissenschaft an (s. oben), welche Sie seit Beginn des Studiums, also studiumsbegleitend, absolviert haben.
- Praktikumsbericht: Wir brauchen von Ihnen den Praktikumsbericht, der 10 Seiten ohne Anhang umfasst. Die genauen Richtlinien zur Anfertigung entnehmen Sie bitte dem Praktikumsleitfaden.
- Praktikumsbescheinigung/Praktikumszeugnis: Des Weiteren müssen Sie eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers einreichen, aus der hervorgeht, dass Sie dort 6 Wochen oder 240 Stunden gearbeitet haben. Hierfür bietet sich folgendes Formular an: Praktikumsbescheinigung. Die Bescheinigung muss Angaben zur Praktikumsstelle, der studierenden Person, sowie Dauer und den Tätigkeiten im Praktikum enthalten. Sie ist von der Praktikumsstelle zu unterzeichnen und als Kopie abzugeben. Alternativ können Sie auch ein Praktikumszeugnis einreichen, sofern daraus die oben genannten Informationen hervorgehen.
Nein, das müssen Sie nicht. Nur wenn Sie unsicher sind, ob das Praktikum im Bereich Medien- und Kommunikationswissenschaft anerkannt wird, ist es sinnvoll einmal Rücksprache zu halten. Prüfen Sie aber bitte vorher die Liste der Praktikumsbetriebe, bei denen wir ein Praktikum anerkennen unter der Praktikumsbörse auf der Homepage unter dem Reiter Praktikum.
Nein. Der Praktikumsbericht muss in ausgedruckter Form beim Institut für Medienforschung entweder persönlich im Sekretariat abgegeben werden oder fristgerecht in den Briefkasten geworfen werden. Die digitale Zusendung des Praktikumsberichts an Frau Thiele ist nicht erwünscht und auch nicht ausreichend für die fristgerechte Abgabe.