Ordnungen und Formulare für das Master-Studienfach "Kommunikations- und Medienwissenschaft"
Rahmenprüfungsordnungen 2012 - 2018
- Rahmenprüfungsordnung für den Bachelor und Master an der Universität Rostock (RPO) vom 30.August 2012
- Erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge vom 29. September 2013
- Zweite Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge vom 12. Juni 2017
Rahmenprüfungsordnungen 2019 - 2021
- Rahmenprüfungsordnung für den Bachelor und Master an der Universität Rostock (RPO) vom 21.11.2019
- 1. Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge vom 05. März 2020
- Zweite Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge vom 11. Mai 2020
- Dritte Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge vom 9. Oktober 2020
- Konsolidierte Lesefassung der RPO 2019/20 inkl. 3. Änderungssatzung
Rahmenprüfungsordnungen 2022 -
- Aktuell: Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Rostock (RPO-Ba/Ma) vom 11. November 2022
- Aktuell: Erste Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Rostock (RPO-Ba/Ma) vom 12. Dezember 2023
Praktikumsordnung
Studien- und Prüfungsordnung, Studiengangs-Steckbrief, Fachanhänge - Zwei-Fach-Master "Kommunikations- und Medienwissenschaft" (SPSO 2022)
Modulbeschreibungen
- Die ausführlichen Modulbeschreibungen (alle BA und MA Fächer sowie Lehrämter, Erst- wie Zweitfach) finden Sie auf den Seiten des Prüfungsportals unter https://pruefung.uni-rostock.de/ (dort im Menüpunkt "Modulverzeichnis", auf der folgenden Seite unten (beim Punkt "Modulnutzung") kann der jeweilige Studiengang ausgewählt werden, ein Einloggen ist nicht nötig !).
Studien- und Prüfungsordnung, Studiengangs-Steckbrief, Fachanhänge (Modulbeschreibung) Zwei-Fach-Master "Kommunikations- und Medienwissenschaft" (SPSO 2018)
- Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO 2018)
(Studieninhalt/-aufbau, wählbare Fächer, Bewertung, Bildung von Noten, Modulkurzbeschreibungen, etc.) - 1. Änderungssatzung der Prüfungs- und Studienordnung SPSO 2018 (vom 30.07.2020)
- Studiengangs - "Steckbrief" Zwei-Fach-Master (allgemein)
- Fachanhang (inkl. Modulkurzbeschreibung)
- Studien- und Prüfungsplan (Erstfach)
- Studien- und Prüfungsplan (Zweitfach)
Modulbeschreibungen
- Die ausführlichen Modulbeschreibungen (alle BA und MA Fächer sowie Lehrämter, Erst- wie Zweitfach) finden Sie auf den Seiten des Prüfungsportals unter https://pruefung.uni-rostock.de/ (dort im Menüpunkt "Modulverzeichnis", auf der folgenden Seite unten (beim Punkt "Modulnutzung") kann der jeweilige Studiengang ausgewählt werden, ein Einloggen ist nicht nötig !).
Fachliche Prüfung auf Zulassung zum Masterstudium
Modulprüfungen / mündliche Prüfungen
- Die Meldung zur Modulprüfung Zwei-Fach-Master erfolgt online unter
http://pruefung.uni-rostock.de.
- Antrag auf Zusatzleistungen BA/MA
- Antrag zur Anerkennung von Prüfungsleistungen
Rücknahmeerklärung von Prüfungen (gemäß §9 Abs. 3 der RPO 2023)
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit für Hausarbeiten
- Das Formular für die Krankmeldung finden Sie hier (ab WS 2010/11)
- Antrag auf Einsichtnahme in die Prüfungsakte (gemäß RPO 2019 § 24)
Formular für Überschneidungsanzeige
Formulare für das berufs- oder forschungsorientierte Praktikum
Wissenschaftliches Arbeiten
An der Universität sind Sie zum wissenschaftlichen Arbeiten verpflichtet. Dabei sind bestimmte Regeln einzuhalten und ganz besondere formale Anforderungen zu berücksichtigen. Wie genau die formalen Anforderungen aussehen, regelt jeder Fachbereich eigenständig. Die Fakultät bietet Ihnen jedoch einheitliche Formatvorlagen, die Sie für Ihre Hausarbeiten und Präsentationen verwenden können.
Wichtig: Einer Hausarbeit an der Philosophischen Fakultät ist immer eine Erklärung über die selbständige Abfassung einer Hausarbeit beizulegen.
Starthilfe: Wissenschaftliches Arbeiten
Innerhalb des Studium-Optimum-Projektes „TutorInnenprogramm: Lernen auf Augenhöhe“ wurden Formatvorlagen für die Erstellung von Abschlussarbeiten und Hausarbeiten entwickelt sowie für die Philosophische Fakultät angepasst. Die Dokumente der PHF sind in Violett. Die Vorlagen für Microsoft Word, OpenOffice und LaTeX sowie weitere hilfreiche und studienunterstützende Materialien stehen unter www.starthilfe.uni-rostock.de als Download zur Verfügung. Nachfolgend sind die Vorlagen für Microsoft Word und PowerPoint direkt verlinkt. Bitte beachten Sie die Eigenverantwortlichkeit. Die Endkontrolle der Richtigkeit aller formaler Angaben liegt stets bei der Anwenderin und dem Anwender.
HINWEIS: Die einzelnen fächerspezifischen Vorgaben für Haus- oder Abschlussarbeiten können in den Vorlagen nicht berücksichtigt werden und müssen mit den Fächern abgesprochen werden.
Word-Vorlagen:
- Seminararbeit:
- Praktikumsbericht:
- Bachelorarbeit:
- Masterarbeit: PHF
- PowerPoint-Präsentation:
Regeln wissenschaftlichen Arbeitens
Die Achtung fremden geistigen Eigentums gehört zu den für alle Lehrenden und Studierenden der Universität Rostock verbindlichen Grundregeln guter wissenschaftlicher Praxis. Die Verletzung dieser Grundregeln durch geistigen Diebstahl (Plagiat) stellt ein schwerwiegendes Fehlverhalten dar und kann gravierende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Unter einem Plagiat versteht man die ungekennzeichnete oder nicht angemessen gekennzeichnete Übernahme von fremdem geistigen Eigentum unabhängig von dessen Herkunft (d.h. auch aus dem Internet) in eigene Arbeiten. Eine unbefugte Verwertung unter Anmaßung der Autorschaft liegt vor, wenn Fakten, Argumente oder spezifische Formulierungen ohne Quellenangabe übernommen, paraphrasiert oder übersetzt werden.
Genauere Informationen über die in Ihrem Fachgebiet gültigen Regeln korrekten Zitierens und Arbeitens mit Quellen erhalten Sie von den DozentInnen sowie in einschlägigen Lehrveranstaltungen und Modulen.
Zur Vermeidung von Plagiaten gelten ab sofort die folgenden Maßnahmen:
- Alle Studierenden der Philosophischen Fakultät sind gehalten, zu Beginn Ihres Studiums die Erklärung über die selbständige Abfassung einer Hausarbeit zur Kenntnis zu nehmen und ab Matrikel WS 2009/10 durch ihre Unterschrift zu bestätigen. Die Abgabe der Erklärung erfolgt in den Instituten im jeweiligen Erstfach.
- Allen schriftlichen Arbeiten, die die Grundlage für einen Leistungsnachweis bilden, ist eine Erklärung über die selbständige Abfassung einer Hausarbeit beizufügen.
- Alle Studierenden sind verpflichtet, diese schriftlichen Arbeiten einschließlich der in den einzelnen Studiengängen vorgesehenen Qualifikationsarbeiten (Bachelor-, Master- und Staatsexamensarbeiten) zusätzlich in maschinenlesbarer Form einzureichen. Die technischen und organisatorischen Details (Einreichung auf Datenträger [CD] zusammen mit der Arbeit oder separate Übersendung per Email-Attachment, Art der Kennzeichnung etc.) legen die BetreuerInnen der Arbeiten fest.
- Alle Plagiatsfälle werden in einer zentralen Liste beim Prüfungsamt erfasst.
Bitte tragen Sie durch frühzeitige Information und verantwortliches Verhalten dazu bei, dass die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens und guter wissenschaftlicher Praxis auf Fakultäts- und Universitätsebene allgemein beachtet werden und fruchtbringend zur Wirkung kommen können.
Studiengangs - "Steckbrief" Zwei-Fach-Master
Allgemeiner Überblick
Abschluss: Master of Arts (M.A.)
Regelstudienzeit: 4 Fachsemester
Studienform: weiterführendes, forschungsorientiertes Zwei-Fach-Studium, berufsqualifizierender Abschluss, berufsoffen
Studienleistungen: 120 Leistungspunkte (LP), Erstfach: 78 LP (inkl. 30 LP Masterarbeit), Zweitfach: 42 LP
Studienbeginn: nur zum Wintersemester (1.10.)
Bewerbung: Die Bewerbung für Studierende anderer Hochschulen erfolgt über das Universitätsportal. Bachelorabsolventen der Universität Rostock stellen einen Antrag auf Einschreibung zum Zweitstudium. Den Antrag finden Sie hier.
Abschlussprüfung: Masterarbeit (Erstfach) und Kolloquium
Zugangsvoraussetzungen
- erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss mind. 180 LP, davon mind. 60 LP im jeweiligen Teilstudiengang (z.B. Bachelor)
- ggf. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen
- Deutschkenntnisse Niveau C 1
Modularisiertes Studium
Das Studium ist aus Modulen aufgebaut. Ein Modul setzt sich aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen (Vorlesung, Seminar, Übung, schulpraktische Übung u.a.) zusammen. Es bildet eine Studien- und Prüfungseinheit, die mit einer Modulprüfung abgeschlossen wird. Jedem Modul sind Leistungspunkte (1 LP = 30 Zeitstunden) und Semesterwochenstunden (1 SWS = 45 Min.) zugeordnet.
Teilstudiengänge
Folgende Studiengänge stehen aktuell zur Auswahl:
Erst- oder Zweitfach
- Alte Geschichte
- British and American Transcultural Studies
- Germanistik
- Geschichte
- Gräzistik
- Klassische Archäologie
- Kommunikations- und Medienwissenschaften
- Latinistik
- Philosophie des Sozialen
- Sportwissenschaft
- Vergleichende Romanistik – Französisch
- Vergleichende Romanistik – Spanisch
- Ur- und Frühgeschichte
ausschließlich Zweitfach
Fächerkombinationen
Die Fächerkombination aus dem Bachelorstudiengang bleibt bestehen. Dabei können Erst- und Zweitfach getauscht werden.
Tätigkeitsfelder
Der Studiengang ist berufsoffen, d.h. er qualifiziert für ein breites Spektrum an beruflichen Tätigkeiten. Diese sind insbesondere die Schnittstellen zwischen Bildung, Kultur, Administration und Wirtschaft. AbsolventInnen des Masterstudiengangs finden ihre Arbeitsstellen unter anderem in den Medien, der öffentlichen Verwaltung, in Unternehmensführungen, Bildungseinrichtungen und natürlich der Wissenschaft.
Hinweis für den Masterstudiengang im Zweitfach:
Für das Studium des Teilstudiengangs Kommunikations- und Medienwissenschaft im Zweitfach kann die fachspezifische Zugangsvoraussetzung auch durch einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss in einem fachverwandten Studium (zum Beispiel Soziologie) im Umfang von mindestens 60 Leistungspunkten nachgewiesen werden, sofern dazu mindestens 12 Leistungspunkte aus dem Bereich »Methoden der empirischen Medienforschung« oder »Methoden der empirischen Sozialforschung« zählen.